Zur Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit (unten auf der Seite) springen.
Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können. Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für
• blinde Menschen.
• gehörlose Menschen.
• Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.
Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.
Was sind öffentliche Stellen?
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel
Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen, die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:
Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist
Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
Fachleute können das prüfen.
Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
Wichtig:
Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
Wichtig:
Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.
Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht, weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht, wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:
Hier können Sie sich über Barrieren auf dieser Webseite beschweren:
Charlotte Altenmüller
T 0421 160 38 - 105
c.altenmueller@uebersee-museum.de
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
aber die Infos sind nicht barrierefrei.
Zum Beispiel:
Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit, um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de
Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:
Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen, welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seite vom Übersee-Museum Bremen?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Internet-Seite oder in der App.
Zur Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit (unten auf der Seite) springen.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.
Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.
Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.uebersee-museum.de veröffentlichten Webauftritt des Übersee-Museum Bremen.
Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 im Wesentlichen erfüllt. Die Website wird gerade bearbeitet, um die Anforderungen zu erfüllen.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 12. Januar 2021 vorgenommenen Bewertung von Hellbusch Accessibility Consulting sowie einer vereinfachten Prüfung vom Landesbehindertenbeauftragten 2020/2021.
Für die Bewertung wurden die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 angewandt. Die Prüfung orientiert sich an Konformitätslevel AA. Diese sind identisch mit den Mindestanforderungen in der DIN-EN 30154.
Auf der Startseite sind die wesentlichen Informationen des Webauftritts nicht in Deutscher Gebärdensprache sowie in Leichter Sprache enthalten.
Teilbereiche, die noch nicht barrierefrei sind:
Diese Erklärung wurde am 17. August 2021 erstellt.